08.02.01 (Bayern) Manuelles Montieren 4
- Laufende Nr
- 508
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.02
- SYS_3
- 08.02.01
- SYS_4
- 08.02.01
- ORGEINHEIT
- Montage
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Montagen und Service
- ERAAA
- Manuelles Montieren 4
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 4
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Entsprechend vorgegebener Fertigungsprogramme Teile- und Materialverfügbarkeit feststellen. Teile / Komponenten am Arbeitsplatz zur Montage vorbereiten und z.B. auf Richtigkeit, Vollständigkeit prüfen (z.B. richtiger Typ, Teilenummer, Anzahl), Fehlbestände melden. Arbeitsplatz vorbereiten. Prüf- und Montagevorrichtungen bereit- und umstellen, ggf. justieren. Messgeräte einstellen. Montieren von z.B. Baugruppen, Komponenten, Erzeugnissen manuell und/oder unter Anwendung von Werkzeugen, Vorrichtungen, Montageeinrichtungen und unterschiedlichen Verbindungstechniken (z.B. Schrauben, Kleben, Stecken) mit vielschichtigen, großen Montageinhalten. Störungen beseitigen, ggf. weitermelden und Informationen über mögliche Störungsursachen weitergeben. Qualitätssicherung anhand von Plänen (z.B. Prüfen der Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der jeweiligen Montageinhalte) durchführen, ggf. Soll/Ist-Abgleich, Prüfergebnisse dokumentieren. Montagemängel (z.B. Toleranzabweichungen, Ausfall, falsche Teile, Beschaffenheit, Leckage) feststellen und beseitigen (z.B. Teileaustausch, Nachjustierung). Mängel und Maßnahmen zur Beseitigung dokumentieren. Schwachstellen im Arbeitsablauf erkennen und weiterleiten, ggf. beseitigen. Wartungs- und Reinigungsarbeiten nach Plan durchführen.
BBG
Das Montieren und Prüfen in Verbindung mit dem Umstellen von Prüf- und Montagevorrichtungen nach Plan, der Bereitstellung von Teilen nach vorgegebenen Fertigungsprogrammen und dem Feststellen und Beseitigen von Mängeln ist eine Tätigkeit höherer Schwierigkeit. Diese Tätigkeit erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, die über die Anforderungen der EG 3 hinaus gehen und durch eine zusätzliche aufgabenbezogene Qualifikation erworben werden.